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Wie schütze ich meine Daten im Zeitalter der DSGVO?

 

 

 Der oberste Grundsatz lautet ganz einfach:
Vernichten statt wegwerfen.

 

Die größten Werte von Unternehmen und Privatpersonen liegen nicht im Tresor, sondern leider viel zu oft im Papierkorb.

 

Nehmen Sie sich einen Augenblick und lassen Sie Ihren Tag Revue passieren.

 

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Aktion gültig bis 31.12.2019!

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Wo landen ...

 

... handschriftliche Notizen der letzten Vorstandssitzung oder Jahresplanung?

 

... Fehldrucke mit Umsatzzahlen?

 

... Bewerbungsunterlagen in gedruckter Form oder Notizen vom letzten Mitarbeitergespräch?

 

... abgeschlossene Vorgänge mit Berichten oder Beweisunterlagen?

 

 

 

Möchten Sie die Garantie übernehmen, dass diese teils brisanten Unterlagen sicher entsorgt werden? Wer hat alles Zugriff auf Ihren Papierkorb? Wie sieht Ihr Konzept zur Datenträgervernichtung aus bzw. das Ihres Dienstleisters? Der Missbrauch von Daten kostet nicht nur viel Geld, sondern auch den guten Ruf. Wenn dabei Datenschutzgesetze für den Umgang mit personenbezogenen Daten Dritter verletzt werden, drohen zusätzlich ernste rechtliche Konsequenzen. Deshalb, vernichten Sie sensible Daten direkt dort wo sie anfallen: am Arbeitsplatz. Somit schützen Sie sich und Ihre Geschäftspartner.

 

 

 

 

Weit entfernt vom papierlosen Büro!

 

Papier ist nach wie vor der beliebteste Datenträger, wenn es darum geht Unterlagen zu jeder Zeit an jedem Ort lesen zu können. Weniger beliebt ist, wie so oft, der Gedanke „was kommt eigentlich danach?“! Was passiert mit ausgedruckten Unterlagen, die Sie nicht mehr benötigen? Die Industrie bietet uns viele Möglichkeiten unsere Daten zu schützen. Die Datenvernichtung im eigenen Hause, an Ort und Stelle, ist in aller Regel die wirtschaftlichere und sichere Variante. Denn selbst bei Vergabe an einen externen Dienstleister bleiben Sie im Falle eines Datenmissbrauchs immer in der Haftung und es drohen empfindliche Strafen.

 

 

 

Wie finde ich den richtigen Aktenvernichter für meine Bedürfnisse?

 

Der optimale Ablauf der Datenvernichtung sieht vor, dass zuerst der Schutzbedarf der zu vernichtenden Daten eingeordnet wird. Die internationale Norm ISO/IEC 21964 sieht insgesamt 7 Sicherheitsstufen vor. Für das Medium Papier reichen diese von der niedrigsten Sicherheitsstufe P-1 (ein breiter Streifenschnitt) bis hin zur Sicherheitsstufe P-7 – ein Partikelschnitt für höchste Sicherheitsanforderungen, wie z. B. beim Militär. Je höher die Sicherheitsstufe, desto kleiner die Partikel.

 

 

 

Unser Tipp: Um sensible, vertrauliche sowie personenbezogene Daten, wie beispielsweise Rechnungen, Gehaltsabrechnungen, Steuerunterlagen etc., DSGVO-konform zu vernichten, sollte mindestens die Sicherheitsstufe P-4 gewählt werden. Für noch sensiblere Dokumente, wie sie z. B. in Personalabteilungen oder im Vorstandsbüro anfallen, sollte die Sicherheitsstufe P-5 gewählt werden.

 

 

 

Nachdem Schutzklasse, Sicherheitsstufe und zu vernichtende Datenträger definiert sind wird es etwas spezifischer, es gilt zu definieren wo der Aktenvernichter eingesetzt werden soll und wie viele Personen ihn nutzen werden. Abschließend sollte man sich über die benötigte Leistung Gedanken machen, d. h. wie viele Blätter Papier sollte der Aktenvernichter in einem Arbeitsgang schreddern können und wie groß muss der Auffangbehälter sein um die Leerungsintervalle komfortabel zu halten.

 

HSM Aktenvernichter Aktion

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Aktion von 01.10.2019 - 31.12.2019!
HSM-SECURIO_Autofeed Aktionspreise.pdf
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